Wertstoffhof
Sie liefern, wir verwerten
In unseren Betrieben ist es möglich, unbelastete Baurestmassen zur Verwertung anzuliefern. Grundlage hierzu sind die Grenzwerte aus Merkblatt M 20 der Technischen Anforderungen der LAGA. Angenommen werden nur solche Massen, welche die festgesetzten Zuordnungswerte Z 1.1. weder im Feststoff noch im Eluat überschreiten. Die entsprechenden abfallrechtlichen Einstufungen der verwertbaren Massen können jederzeit in unseren Betrieben und bei unseren Ansprechpartnern erfragt werden. |
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