Baustoffverwertung von mineralischen Baurestmassen

In unseren Betrieben ist es möglich, unbelastete Baurestmassen (Boden und Bauschutt) mineralischen Ursprungs, zur Verwertung in unseren Rekultivierungsmaßnahmen, anzuliefern. Voraussetzungen zur Annahme ist die Einhaltung der für den Betrieb geltenden Vorsorgewerte im Feststoff und Eluat der Eingangsmassen, welche in unserem Downloadbereich für die jeweilige Verwertungsstelle eingesehen werden können. Die entsprechenden abfallrechtlichen Einstufungen der verwertbaren Massen können auch jederzeit in unseren Betrieben und bei unseren Ansprechpartnern erfragt werden.

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Bodenmaterial und Bauschutt werden nur angenommen, wenn zuvor die von uns geforderten Anlieferungsbedingungen bezüglich der Einordnung und Deklaration ihrer Baurestmassen erfüllt sind. Ein entsprechender Leitfaden ist als Handlungsanleitung für Sie im Downloadbereich abrufbar. Darin finden Sie alle Hinweise und Verlinkungen zu den von Ihnen benötigten Formularen und E-Mail-Kontaktadressen.

Die Deklaration der Baurestmassen erfolgt gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Darüber hinaus erfolgt bei Anlieferung stets eine organoleptische Kontrolle durch das Betriebspersonal, welche für die Einstufung der Massen letztendlich maßgeblich ist.

 

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